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Betriebliche Altersversorgung - Ein Maximum an Optionen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist keine Erfindung des dritten Jahrtausends. Sie existiert in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Firmen wie Krupp, Siemens und BASF gründeten zwischen 1850 und 1880 betriebliche Versorgungswerke. Sie waren Ausdruck der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber, die so Ihren Fürsorgegedanken Rechnung trugen.


Die betriebliche Altersversorgung erlangt heute, angesichts sinkender Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine immer stärkere sozialpolitische Bedeutung. Nicht zuletzt durch die seit 2002 geänderten Rechtsgrundlagen.


Rechtliches

Seit dem 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (auch ohne Arbeitgeberzuschuss; Entgeltumwandlung) § 1a, BetrAVG (Betriebsrentengesetz). Der Arbeitnehmer kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2023, 292,- EUR mtl.) vom Brutto monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in einen geeigneten Altersvorsorgevertrag sparen. Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2007 dazu entschieden, die Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersversorgung über den Zeitraum von 2008 hinaus unbefristet zu verlängern.


Portabilitätsanspruch (gilt für alle Neuzusagen ab 01.01.2005 im Bereich des § 3,63 EStG).


Erfüllung der Aufklärungs- und Informationspflicht des AG (gem. § 611 BGB) aus der sich Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten ableiten sowie Schutz vor deren Folgen bei Verletzung (gem. §§ 242 und 280 BGB).



Ihr Nutzen

  • Analyse des betrieblichen Status.
  • Professionelle Installation des Versorgungswerkes und ggf. Vereinheitlichung mit bestehenden Modellen.
  • Minimierung des Verwaltungsaufwandes durch Einrichtung einer Versorgungsordnung (ein Durchführungsweg; kein „Wildwuchs“ innerhalb der Belegschaft).
  • Vollständige Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Umfangreiche Erfahrung und ausreichende Berater-Kapazitäten, um auch große Mittelstandsbetriebe beraten zu können.
  • Begleitung ausscheidender Mitarbeiter zum nächsten Arbeitgeber (Portabilität der betrieblichen Altersversorgung).


Ihr Effekt

  • Erfüllung sämtlicher Informations- und Fürsorgepflichten gegenüber den Arbeitnehmern.
  • Bezüglich der Haftungsthematik des AG, größte Sicherheit durch Protokollführung (Dokumentation der Beratungen inkl. Regressverzichtserklärung der Arbeitnehmer).
  • Hohe Akzeptanz unter den Mitarbeitern durch transparente und einfach gehaltene Vorträge.
  • Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen sowie verstärkte Mitarbeiterbindung.

Betriebliche Krankenversicherung

Warum betriebliche Krankenversicherung?


Mit einer betrieblichen Krankenversicherung machen Sie Ihr Unternehmen attraktiver. Ihre Mitarbeiter erleben sofort einen echten Mehrwert. Die medizinische Versorgung ist verbessert. Die Ausfallzeiten verringern sich. Ihre Mitarbeiter sind motivierter. Davon profitieren Sie.



Profitieren Sie von der betrieblichen Krankenversicherung

Qualifizierte Mitarbeiter finden und dauerhaft binden. Eine Herausforderung für deutsche Firmen in naher Zukunft. Die betriebliche Krankenversicherung ist Ihr Vorsprung im Rennen um qualifiziertes Personal.



Die aktuelle Situation

Experten warnen bereits jetzt: Der demografische Wandel verschärft den Wettbewerb um Fachkräfte spürbar. Bis 2025 fehlen bis zu 6 Millionen Arbeitskräfte. Stellen Sie daher bereits heute Ihre personelle Planung darauf ein. Eine klare Strategie hilft Ihnen, Fachkräfte zu binden. So vermeiden Sie Engpässe von morgen. Denn die Entwicklung ist deutlich: Belegschaften altern. Dadurch sind Mitarbeiter öfter krank und fallen aus. In der Folge ist Ihr Unternehmen weniger produktiv und wettbewerbsfähig. Mit einer alternden Gesellschaft gehen höhere Kosten einher. Die Leistungen der GKV verringerten sich in den vergangenen Jahren. Ebenso stiegen die Beiträge. Zum Nachteil der Arbeitnehmer.



Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Ihr Unternehmen schließt einen bKV-Vertrag ab. Sie versichern Ihre komplette Belegschaft oder eine von Ihnen bestimmte Personengruppe, wie z. B. alle Mitarbeiter an einem Standort. Sie übernehmen für die Zusatzversicherungen die Beiträge. Wir verzichten auf die sonst erforderliche Gesundheitsprüfung.

Betriebliche Unfallversicherung

Unterstützung für Ihre Mitarbeiter für den Fall der Fälle



Bieten Sie Ihren Mitarbeitern und deren Familienmitgliedern die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung bei Unfällen in der Freizeit. Denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt sie nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. So können sich Ihre Mitarbeiter voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.


Mit der Betrieblichen Unfallversicherung (BUV) können Sie nicht nur bei Ihren Stamm-Mitarbeitern punkten. Hier ein Auszug Ihrer Vorteile:


  • Zusatzleistung als Argument bei der Suche nach Fachkräften
  • Günstige Firmenkonditionen auch für Angehörige
  • Imagegewinn durch verantwortungsvolle Fürsorge, auch als familienfreundlicher Arbeitgeber
  • Mitarbeitermotivation und -bindung
  • Erhöhung der Attraktivität Ihres Unternehmens
  • Beiträge u.U. steuerbegünstigt und als Betriebsausgaben absetzbar
  • Verzicht auf die Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (gilt auch für mitversicherte Angehörige)


Sprechen Sie mit uns - es lohnt sich!

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